Kopftuchverbot

Ab Sommersemester des Schuljahres 2025/26 wird für Schülerinnen der 1. bis zur 8. Schulstufe ein Verbot eines Kopftuchs im Sinne islamischer Tradition eingeführt. Dabei kann es in einer Schule, bei den Eltern, aber auch bei betroffenen Mädchen zu Fragen, Diskussionen und Spannungen kommen. Diese können durch Spannungen sich zwischen Familientradition, religiöser Entscheidung, individueller Entfaltung, aber auch persönlicher Freiheit entstehen. Diese gilt es im Sinne der Integration, der Inklusion, aber auch der individuellen Entwicklung der Betroffenen zu lösen.